Inklusion als modernes Konzept in Kirchenkreis-Kitas

Erstellt am 15.06.2021

Geballte Frauenpower. Von Links: Hildegard Neuhaus-Schäfer, Charlotte Bierkamp und Diana Junker-Thiemann

 

Hildegard Neuhaus-Schäfer ist neue Mitarbeiterin im Fachberater*innen-Team des Ev. Kirchenkreises

 

Der Ev. Kirchenkreis Soest-Arnsberg hat schon vor vielen Jahren erkannt, dass zur Sicherstellung des Förderungsauftrages in seinen Kitas fachliche Beratung unabdingbar ist. Mittlerweile ist die pädagogische Fachberatung als Pflichtleistung im Kinderbildungsgesetz (KiBiz) verbindlich festgeschrieben.

Drei hauptamtliche pädagogische Fachberaterinnen unterstützen die Leitungen und Teams der 50 Kindertagesstätten und der 2 offenen Ganztagsschulen im Ev. Kirchenkreis bei der Umsetzung und Weiterentwicklung des Leistungsangebotes. Hierzu gehören die fachliche Unterstützung bei der Qualitätssicherung und –entwicklung. Sie beraten die Träger bei Themen zur konzeptionellen Ausrichtungen ihrer Kitas, bei der Personalplanung, bei Baumaßnahmen sowie bei rechtlichen Fragen.

 

Die langjährig tätige Fachberaterin Eike Ströbel verlässt das Fachberater*innen-Team zum 31.07.21 und tritt ihren wohlverdienten Ruhestand an.

Mit Hildegard Neuhaus-Schäfer ist vorzeitig die entstehende Lücke geschlossen worden. Ab dem 01.04.21 ist sie nun, neben Charlotte Bierkamp und Diana Junker Thiemann, die neue Fachberaterin im Team.

Nach 13 Jahren als Leiterin des Ev. Lukas-Familienzentrums in Sundern und zuvor 8 jähriger therapeutischer Arbeit im Rahmen der Frühförderung, bringt Hildegard Neuhaus-Schäfer die nötige Expertise für die anspruchsvolle Arbeit mit.  Ihr Beratungsschwerpunkt liegt zunächst in der Umsetzung der Inklusion in den Einrichtungen des Ev. Kirchenkreises.

„Die neue Aufgabe passt zu 100 % zu mir. Ich freue mich sehr, dass ich mein Fachwissen in die pädagogische Arbeit der Einrichtungen des Kirchenkreises einfließen lassen kann. Die Umsetzung der Inklusion im Sinne des Bundesteilhabegesetzes ist eine große Herausforderung. Sie erfordert differenziertes Fachwissen, um allen betroffenen Kindern eine vollumfängliche Teilhabe am Kitaalltag zu ermöglichen, um mögliche Barrieren abzubauen und den anvertrauten Kindern eine heilpädagogisch orientierte Entwicklungsbegleitung anzubieten.“, so die motivierte Hildegard Neuhaus-Schäfer.

 

Die Inklusion als durchdringendes Konzept im Alltag einer jeden Kita

Die evangelischen Kitas und offenen Ganztagsschulen sind heute schon Orte, an dem Fachkräfte mit hohem Engagement und Fachwissen Bildung, Betreuung und Erziehung für alle Kinder ermöglichen. Die Inklusion umfasst die heterogene Vielfalt, die sich in jeder Einrichtung abbildet und bindet Kategorien wie Behinderung, Diversität, Gender ein. Alle anvertrauten Kinder sollen selbstbestimmt am Leben in einer Kita teilhaben können, unabhängig von Geschlecht, Alter, Herkunft, von Religionszugehörigkeit oder Bildung, von Behinderungen oder sonstigen individuellen Merkmalen. Die Unterschiedlichkeit wird in den evangelischen Einrichtungen als Vielfalt und Bereicherung verstanden.

Mit dem Inkrafttreten der UN-Behindertenrechtskonvention wurden nun explizit die Rechte von Kindern mit Behinderung gestärkt. In Artikel 7 und 24 der UN-BRK wird verlangt, dass alle Maßnahmen so zu treffen sind, dass Kinder mit Behinderung, gleichberechtigt mit allen Kindern, alle Menschenrechte und Grundfreiheiten genießen können und zudem sichergestellt werden muss, dass ihnen ein inklusives Bildungssystem angeboten wird. Dieses bedeutet für die Kitas, dass jedes Kind in seiner Individualität entwicklungsbegleitet und unterstützt werden muss und zwar teilhabend am sozialen Miteinander ohne jegliche Einschränkung und Barrieren.

Dieses Novum ist mit einem großen Beratungsbedarf aller evangelischen Einrichtungen und deren Trägern verbunden. Denn wollen Träger heilpädagogische Leistungen für ein Kind erbringen und finanziert bekommen, so müssen im Antragswesen an den Landschaftsverband Rheinland-Westfalen-Lippe detaillierten Förder- und Teilhabepläne geschrieben und eine inklusionspädagogisch-konzeptionelle Ausrichtung nachgewiesen werden.

Die Fachberater*innen stehen hier den Einrichtungen zur Seite. Sie schärfen den Blick des pädagogischen Personals einer Kita auf das Kind, auf seine Teilhabemöglichkeiten in der Einrichtung. Sie unterstützen bei der Erstellung von Zielentwicklungen und Förderplänen.

Die Anforderungen, die an eine gute Kita gestellt werden, sind mittlerweile so komplex, dass die Möglichkeit einer differenzierten Beratung erforderlich ist. Der Ev. Kirchenkreis Soest Arnsberg bietet allen Einrichtungen und deren Trägern diese Unterstützung durch das Fachberater*innen-Team an.