Damit stehen Sie nicht allein. Frau M., 78 Jahre, hatte den gleichen Gedanken. Ihr Leben lang hatte sie Geld zurückgelegt für ihre drei Enkel, aber auch für einen guten Zweck. Mit ihrer Gemeinde war sie sehr verbunden. Vor allem die Jugendarbeit hatte es ihr angetan. Als sie von dem Projekt gemeinsamer Freizeiten von behinderten und nichtbehinderten Jugendlichen hörte, war der richtige Zeitpunkt gekommen. Die nächsten fünf Jahre wollte sie das Projekt absichern helfen – mit jeweils 2.000 Euro. Das Geld sollte aber nur dahin fließen.
Also wurde ein Vertrag mit der Kirchengemeinde geschlossen und notariell beurkundet. Die Freude war auf beiden Seiten groß, als Frau M. zum Freizeitnachtreffen eingeladen wurde und die Urlaubsfotos mit ansehen konnte.
Diese Schenkung von Frau M. war eine Möglichkeit der Unterstützung. Es gibt weitere. Sie könnten zum Beispiel auch Gegenstände wie Kunstobjekte oder Immobilien verschenken. Ihr Geschenk können Sie mit einer Auflage verbinden.
Dann wird ein notarieller Vertrag mit den Beschenkten geschlossen. Das garantiert Ihnen auch, dass Ihr Geschenk angenommen wird und in Ihrem Sinn verwendet werden muss.
Insgesamt hat die Schenkung ihren Charme darin, dass man zu Lebzeiten spürt, welche Freude damit ausgelöst wird.
Wenn Sie Ihrer Kirche etwas schenken möchten, wenden Sie sich bitte an Superintendenten Pfarrer Dr. Manuel Schilling oder die Fundraisingbeauftragte Julie Riede.
Wir beraten Sie gern in Verfahrensfragen und begleiten Sie auf dem Weg, Ihre Schenkung „mit einer schönen Schleife“ zu versehen.