Das Paar K. und A., beide Anfang 50, wollen sich gegenseitig durch ein Testament absichern und Regelungen für den Erbfall treffen. Sie setzen sich gegenseitig als Alleinerben ein. Kinder, Enkelkinder oder Eltern und Geschwister sind nicht zu bedenken. Aber andere Erben sollen bedacht werden, wenn der Letzte von Beiden gestorben ist. So erwägt das Paar, die Kirche als Erbin einzusetzen. Neben verschiedenen Werten gibt es auch ein Haus zu vererben. Die Kirche soll ganz die Verantwortung übernehmen, den Nachlass zu regeln. Damit soll zum Erhalt der denkmalgeschützten Kirche in der Nachbarschaft des Paares beigetragen werden.
Ein handschriftliches Testament wird aufgestellt. Damit die Kirchengemeinde beim letzten Todesfall auch davon erfährt, hinterlegt das Paar das Testament beim Amtsgericht, wo es in das bundesweite Zentrale Testamentsregister eingetragen wird. Beiden wissen: Wir sind Anfang 50, das Leben mag noch viel Veränderung mit sich bringen. Das Testament können wir jederzeit ändern und neu hinterlegen.
Aber unsere evangelische Kirche soll Erbin bleiben.
Sie haben einen ähnlichen Gedanken? Gern überlegen wir mit Ihnen gemeinsam, was dazu gehören könnte – bis hin zur Wohnungsauflösung und Grabpflege.
Wenn Sie die Kirche als Erbin einsetzen, möchten Sie sicher, dass alles in Ihrem Sinn geregelt wird. Damit das sicher ist, kooperieren wir mit Bethel, mit den von Bodelschwinghschen Stiftungen. Sprechen Sie uns an. Bitte wenden Sie sich an Superintendent Pfarrer Dr. Manuel Schilling und Fundraisingbeauftragte Julie Riede
Wir beraten Sie gern vertraulich und verschwiegen.