Herr O., 63 Jahre, beschäftigt sich schon seit einigen Wochen mit seinem Testament. Was ihm wichtig war, wofür er mit seinem Leben steht, das soll später nach seinem Tod mit seinem Namen verbunden sein. An seine Familie denkt er dabei zuallererst. Seine Familie hatte ihn über die Jahre aber auch als Menschen erlebt, der Werte fördert und dauerhaft erhalten will. Deswegen würde es sie nicht verwundern, wenn er in seinem Testament die Kirche als Partnerin einsetzt. Er denkt dabei an seinen wertvollen Flügel für die Kirchenmusik und zusätzlich 50.000 Euro mit der Auflage, sie für besondere Konzerte einzusetzen. Genauso schreibt er es in sein Testament. Seine Erben sind damit gesetzlich verpflichtet, seinen Willen zu erfüllen.
Dies ist ein Beispiel für ein Vermächtnis. Vielleicht möchten sie der Kirche etwas vermachen. Darüber müssen Sie mit niemandem sprechen. Aber es hilft Ihnen, verschiedene Möglichkeiten vertraulich zu prüfen, wenn Sie mit Ihrer Kirche Kontakt aufnehmen. Bitte wenden Sie sich an Superintendent Pfarrer Dr. Manuel Schilling oder Fundraisingbeauftragte Julie Riede.
Wir beraten Sie gern.