KREIS SOEST. Starb Frau X an Herzversagen oder wurde gewaltsam nachgeholfen? Um diese und andere nicht natürliche Todesursachen vor einer Einäscherung auszuschließen, wird bei der sogenannten zweiten Leichenschau noch einmal genau hingesehen. „Sie ist der letzte Dienst am Patienten und die letzte Prüfinstanz. Wenn Zweifel besteht, wird die Kriminalpolizei eingeschaltet“, weiß Dr. Ute Gröblinghoff. Sie ist eine von fünf Ärzten des Kreisgesundheitsamts, die im Krematorium in Werl Leichenschauen durchführen.
"Wir prüfen den Totenschein und untersuchen die verstorbene Person noch einmal von Kopf bis Fuß. Sind Blutergüsse vorhanden? Gibt es Hinweise auf eine Medikamentenüberdosis oder einen Erstickungstod? Auf all solche Dinge achten wir", erklärt Dr. Gröblinghoff. "Wenn sich herausstellt, dass der Tod als Folge eines Unfalls eingetreten ist, dann ist das auch für die Angehörigen und Versicherungen wichtig!" Im Schnitt führt die Amtsärztin wöchentlich 20 bis 30 Leichenschauen durch, zusammen mit ihren Kollegen sind es ca. 170 pro Woche. Dabei stammen nicht alle Verstorbenen aus der Region, sondern aus ganz Deutschland und manchmal auch aus dem Ausland.
Es sind viele Leichen, die die Internistin in ihren drei Jahren beim Kreisgesundheitsamt in Soest gesehen hat. "Wirklich schlimm sind für mich immer Frühchen – und überhaupt Kinder! Sie sind noch so jung und hatten ihr Leben noch vor sich. Das hinterlässt schon Spuren", so die Medizinerin. Zum Glück seien solche Fälle sehr selten, da Kinder nicht häufig an einem natürlichen Tod sterben würden, es sei denn, es seien Frühgeburten oder es läge beispielsweise ein angeborener Herzfehler oder gar Krebs vor.
"Der Totenschein spiegelt uns zum Teil das Schicksal des Verstorbenen wider", erklärt Dr. Gröblinghoff und weist auf die Bedeutung eines sorgfältig ausgefüllten Totenscheins hin. Das erleichtere nicht nur die Arbeit des Amtsärztlichen Dienstes, der alle ausgestellten Totenscheine im Kreisgebiet, ca. 3.600 im Jahr, auf Unstimmigkeiten überprüft und anschließend abzeichnet, sondern auch Auswirkungen auf Statistiken und damit auch auf die Forschung, Fördermittel und die Politik hat.
Einen Totenschein kann bzw. muss übrigens jede Ärztin und jeder Arzt, vom Anästhesisten bis hin zum Urologen, gemäß Bestattungsgesetz NRW unverzüglich nach Erhalt der Todesanzeige anfertigen. Dazu muss die unbekleidete Leiche persönlich gesichtet, sorgfältig untersucht und anschließend die Todesbescheinigung ausgestellt und ausgehändigt werde. Es bedarf keiner besonderen Qualifikation.
Für die Mediziner in der Region bietet das Kreisgesundheitsamt bei Bedarf Fortbildungen zum Thema "Leichenschau und Todesbescheinigungen" an, denn Fragen dazu gibt es häufig. Allein schon was eine "natürliche Todesursache" ist, ist vielen nicht ganz klar. Ein Versterben in Folge eines Sturzes im Haushalt zählt beispielsweise nicht dazu.
Bevor ein Mensch beerdigt werden kann, sorgt die Leichenschau oft für letzte Gewissheit über die Todesursache.