„Prüfen, ob Anforderungen für Nationalpark erfüllt werden“

Erstellt am 15.09.2023

Vorstoß der Landesregierung: Auch Naturpark Arnsberger Wald als mögliches Gebiet identifiziert

Der Naturpark Arnsberger Wald (Foto: Taucherbucht am Möhnesee) gehörte zu den ersten Naturparken in Deutschland und ist heute einer von zwölf Naturparken in Nordrhein-Westfalen. Nun wurde er als mögliches Gebiet für einen Nationalpark ins Gespräch gebracht. Foto: Birgit Kalle/ Kreis Soest

 

Durch einen Vorstoß der NRW-Landesregierung wurde der Naturpark Arnsberger Wald als mögliches Nationalpark-Gebiet ins Gespräch gebracht. Kreis-Umweltdezernent Dr. Jürgen Wutschka unterstreicht: „Wir haben diese Idee auch vernommen. Eine Entscheidung über eine Interessensbekundung kann allerdings erst dann von allen Beteiligten gemeinsam getroffen werden, wenn die nötigen Fakten auf dem Tisch liegen.“

Der Naturpark Arnsberger Wald gehört zu den ersten Naturparken in Deutschland und ist heute einer von zwölf Naturparken in Nordrhein-Westfalen. Bereits 1961 hatten sich die heutigen Landkreise Kreis Soest und der Hochsauerlandkreis zum Zweckverband Naturpark Arnsberger Wald zusammengeschlossen. Ziele sind der Schutz und der Erhalt biologischer Vielfalt in dem rund 600 Quadratkilometer großen Gebiet, gepflegt wird ein nachhaltiger Tourismus.

„Gemeinsam mit dem Hochsauerlandkreis, den Kommunen und den am Naturpark Arnsberger Wald beteiligten Interessensgemeinschaften müssen wir vor einer möglichen Bewerbung als Nationalpark sorgsam abwägen, welche Vorteile und welche Nachteile mit der Ausweisung als Nationalpark verbunden sind“, erklärt Dezernent Dr. Jürgen Wutschka. „Derzeit konzentrieren wir uns auf die Umsetzung unseres Naturparkplans. Bis 2033 wollen wir das gesamte Naturparkgebiet noch attraktiver gestalten und Leitprojekte zu den Themen Naturschutz, Bildung für nachhaltige Entwicklung, Tourismus, Regionalentwicklung und Organisation umsetzen.“

Ob diese Ziele durch die Ausweisung als Nationalpark gestützt werden können, sei zunächst zu prüfen. Außerdem gelte es, bei einer Entscheidung die Interessen und Belange der Bürgerinnen und Bürger zu berücksichtigen. Deshalb könne zum jetzigen Zeitpunkt noch keine Aussage getroffen werden, ob sich der Kreis Soest am weiteren Verfahren einbringen werde, so Dr. Wutschka.