Tageseltern gesucht - Kreis startet Ende August einen neuen Qualifizierungskursus

Erstellt am 26.07.2019

In Zusammenarbeit mit dem Kreisjugendamt und dem Stadtjugendamt plant die VHS Soest einen neuen Qualifizierungskurs für Tagespflegepersonen, der am 30. August 2019 starten soll. Foto: Thomas Weinstock

Kreis Soest. In der Zusammenarbeit des Kreisjugendamtes Soest mit dem Stadtjugendamt Soest plant die Volkshochschule (VHS) in Soest aktuell einen neuen Qualifizierungskurs für Tagespflegepersonen, der am 30. August 2019 starten soll. Erstmalig wird dieser Kurs nach dem neuen QHB Curriculum des Deutschen Jugendinstitutes angeboten. Nach dem so genannten „Kompetenzorientierten Qualifizierungshandbuch Kindertagespflege“ erhöht sich der Stundenumfang zukünftig auf 300 Unterrichtseinheiten.

Hinzu kommen jeweils 40 Stunden Praktika in einer Kindertagespflege und Kindertageseinrichtung sowie 100 Selbstlerneinheiten. Der Unterricht findet vorwiegend werktags in der Zeit von 18 Uhr bis 21.30 Uhr statt, es gibt aber auch einzelne Tagesseminare, die an einem Samstag stattfinden werden. Die Teilnehmerzahl des Kurses ist auf 15 Personen beschränkt.

Eine enge Theorie-Praxis-Verzahnung spielt in dieser neuen Form der Qualifizierung eine zentrale Rolle. Die individuellen Kompetenzen der Teilnehmerinnen und Teilnehmer entwickeln und verfestigen sich im tatsächlichen Handeln.  Zu den Themen des Kurses gehören unter anderem Bildung begleiten, Beziehungen gestalten und auch der Förderauftrag in der Kindertagespflege.

Nach erfolgreicher Absolvierung der Qualifizierung erhalten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer das bundesweit anerkannte Zertifikat des Bundesverbandes für Kindertagespflege. Mit diesem Zertifikat ist eine Tätigkeit, unter Berücksichtigung der weiteren formellen Voraussetzung, wie beispielsweise Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses und auch das Vorhalten kindgerechter Räumlichkeiten, bundesweit möglich.

Wird ein Kind außerhalb der elterlichen Wohnung für mehr als 15 Stunden in der Woche für ein Entgelt und dies über einen Zeitraum von mehr als drei Monaten betreut, so bedarf es laut Gesetz der Erlaubnis zur Kindertagespflege. Für eine solche Erlaubnis ist der Besuch einer Qualifizierungsmaßnahme notwendig.

Die Kindertagespflege hat sich in den vergangenen Jahren im Betreuungssystem des Kreisjugendamtes Soest als eine Möglichkeit der qualifizierten Förderung von Kindern im Alter von ein bis drei Jahren etabliert. Der Gesetzgeber hat die Kindertagespflege als eine eigenständige Form der Förderung von Kindern beschrieben.

Ab Vollendung des ersten Lebensjahres hat jedes Kind einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz in einer Kindertagespflege oder Kindertageseinrichtung. Gerade die familienähnliche Form der Betreuung in einer Kleingruppe von maximal fünf Kindern ist ein Kennzeichen der Kindertagespflege und findet auf Seiten der Eltern großen Zuspruch.

Für weitere Auskünfte stehen die Fachberatungen des Kreisjugendamtes Soest, Heike Bitter (Telefon 02921/302059, E-Mail heike.bitter@kreis-soest.de) und Britta Soldat (Telefon 02921/303839, E-Mail britta.soldat@kreis-soest.de) sowie bei Heike Kristen im Stadtjugendamt Soest (Telefon 02921/1032322, E-Mail h.kristen@soest.de) zur Verfügung. Eine Anmeldung bei der VHS Soest ist erst nach vorheriger Rücksprache mit der zuständigen Fachberatung möglich.